Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fruchtimport vanWylick GmbH und der vanWylick Frischeplattform West GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind schriftlich nieder zu legen.

1.2. Ergänzend zu den nachstehenden Bedingungen gelten im Handelsverkehr mit Obst und Gemüse die COFREUROP-Bedingungen, soweit sie nicht durch die nachstehenden Bedingungen abgeändert oder ergänzt werden. Die nachstehenden Bedingungen gehen in jedem Fall vor. Die COFREUROP-Bedingungen können Sie selbstverständlich bei uns anfordern.

2. Angebote – Vertragsschluss

Unser Angebot ist frei bleibend, sofern sich aus dem Inhalt des Angebotes nichts anderes ergibt.

3. Preise – Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise verstehen sich ab Lager oder Verkaufsfahrzeug und sind zahlbar netto Kasse ohne jeden Abzug bei Erhalt der Rechnung. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins berechnet, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

3.2. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers oder die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen uns zu deren Abänderung.

3.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.4. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1. Alle Lieferungen erfolgen nur ab Lager. Versendung an den Käufer erfolgt nur auf dessen Gefahr und Kosten. Die Verpackung und der Versand erfolgen nach unserem Ermessen, jedoch ohne Verantwortung.

4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wegen von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

4.3. Wir sind zu Tellieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

6.2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt uns bereits jetzt sicherungshalber alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

7. Mängel

7.1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2. Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Dies gilt auch für Bruch und Fehlmengen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

7.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

7.4. Ansprüche wegen Mängeln gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu.

7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet nach Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

8. Haftung

Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf die Höhe des Warenwerts beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Gerichtsstand I Schlussbestimmungen

9.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung

9.2. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

9.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: März 2013